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Im Ausland abgabenfrei einkaufen
Die folgenden Freimengen und Freigrenzen gelten für Waren des Reiseverkehrs, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen.
Diese Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. Es können ohne Zollabgaben und Steuern eingeführt werden:
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie· Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-
Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Barmittel
Bei der Ein-
Alkoholische Getränke und Tabak
Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
bis 15% Vol.........2 Liter und
über 15% Vol.......1 Liter
b) Tabak:
Zigaretten........200 Stück oder
Zigarren.............50 Stück oder
Schnitttabak.....250 Gramm 1)
1) inkl. Pfeifen, Kau, Mund-
Andere Waren des Reiseverkehrs sind bis zu einem Gesamtwert von Fr. 300.-
Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte (ohne Käse und Quark), Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur-
Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-
Waren des Reiseverkehrs, welche die Wertfreigrenze von Fr. 300.-
Das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises (z. B. bei Internetkäufen) erleichtert die Zollveranlagung.
Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert mündlich oder schriftlich zur Zollveranlagung anzumelden (s. a. Merkblatt 18.60 "Schriftliche Selbstanmeldung im Reiseverkehr").
Zuletzt aktualisiert am: 29.12.2010
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Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)